Bildungsgutschein erfolgreich einsetzen
Seit dem 1. Januar 2003 erfolgt die Förderung in der Weiterbildung
über den Bildungsgutschein: Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen
für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen,
erhalten künftig von der Bundesagentur für Arbeit einen
Bildungsgutschein. Die Bundesagentur für Arbeit kann den Bildungsgutschein
auf bestimmte Bildungsziele, zeitlich und regional begrenzen. Der
Bildungsgutschein kann bei einem zugelassenen - nach AZWV (Anerkennungs-
und Zulassungsverordnung "Weiterbildung") zertifiziertem
- Bildungsträger eigener Wahl eingelöst werden. Die Entscheidung
über die Förderung der beruflichen Weiterbildung trifft
weiterhin die Bundesagentur für Arbeit.
Die Weiterbildungen, die wir Ihnen auf unseren Seiten vorstellen,
sind von der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert und erfüllen
somit die notwendigen Voraussetzungen.
Unsere Maßnahmen kombinieren
Qualifizierung, Coaching und Vermittlung und werden von Beratern und
Coaches betreut. Mit ca. 75% Vermittlungsquote liegen die Erfolge
der Maßnahmen-Teilnehmer weit über den üblichen Quoten.
Wir beraten Sie gerne unter
Tel. 040 - 2 11 16-0 oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Natürlich können Sie uns auch ohne Teilnahme am unseren
Maßnahmen mit Ihrer Vermittlung
beauftragen. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an info@3LIT.de
und fügen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Bitte keine Bewerbungsunterlagen mit der Post schicken. Unaufgefordert
eingesandte Unterlagen können nicht zurückgeschickt werden.
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Zulassung nach AZWV
Reg. Nr. 376200 AZWV MASS
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