Bildungsgutschein erfolgreich einsetzen

Seit dem 1. Januar 2003 erfolgt die Förderung in der Weiterbildung über den Bildungsgutschein: Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, erhalten künftig von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Die Bundesagentur für Arbeit kann den Bildungsgutschein auf bestimmte Bildungsziele, zeitlich und regional begrenzen. Der Bildungsgutschein kann bei einem zugelassenen - nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung "Weiterbildung") zertifiziertem - Bildungsträger eigener Wahl eingelöst werden. Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung trifft weiterhin die Bundesagentur für Arbeit.
Die Weiterbildungen, die wir Ihnen auf unseren Seiten vorstellen, sind von der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert und erfüllen somit die notwendigen Voraussetzungen.


Unsere Maßnahmen kombinieren Qualifizierung, Coaching und Vermittlung und werden von Beratern und Coaches betreut. Mit ca. 75% Vermittlungsquote liegen die Erfolge der Maßnahmen-Teilnehmer weit über den üblichen Quoten.
Wir beraten Sie gerne unter
Tel. 040 - 2 11 16-0 oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Natürlich können Sie uns auch ohne Teilnahme am unseren Maßnahmen mit Ihrer Vermittlung beauftragen. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an info@3LIT.de und fügen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.


Bitte keine Bewerbungsunterlagen mit der Post schicken. Unaufgefordert eingesandte Unterlagen können nicht zurückgeschickt werden.

   
Zulassung nach AZWV
Reg. Nr. 376200 AZWV MASS

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